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Main Strafkanzlei
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START / HONORAR

Transparentes Honorar

Klare Absprachen statt böser Überraschungen – gerade in einer ohnehin belastenden Situation.

Erstberatung

ab 180 €/ Gespräch

Vertrauliche Einschätzung Ihrer Lage und der Vorwürfe.

  • Vertrauliche Fallbesprechung
  • Erste rechtliche Einschätzung
  • Klärung der nächsten Schritte
  • Anrechnung bei Mandat
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Ermittlungsverfahren

individuell

Verteidigung mit dem Ziel der Einstellung.

  • Akteneinsicht & Strategie
  • Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft
  • Schutz Ihrer Rechte
  • Honorarvereinbarung nach Aufwand
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Hauptverhandlung

nach RVG

Vertretung vor Gericht in allen Instanzen.

  • Vorbereitung der Verteidigung
  • Vertretung in der Hauptverhandlung
  • Berufung & Revision
  • Abrechnung nach RVG / Vereinbarung
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Alle Preise zzgl. 19 % USt. In der Strafverteidigung ist eine Honorarvereinbarung üblich, da der gesetzliche Gebührenrahmen (RVG) dem tatsächlichen Aufwand oft nicht gerecht wird. Die Konditionen besprechen wir vorab transparent.

Gut zu wissen

Kosten der Verteidigung

In der Strafverteidigung schließen wir in der Regel eine Honorarvereinbarung ab, die sich am Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens orientiert. Alternativ gilt der gesetzliche RVG-Rahmen.
Bei fahrlässigen Vorwürfen leistet die Strafrechtsschutzversicherung häufig. Bei vorsätzlichen Delikten besteht in der Regel erst nach Freispruch ein Erstattungsanspruch. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz.
Ja. Beauftragen Sie uns mit der Verteidigung, rechnen wir die Gebühr der Erstberatung an.
In schweren Fällen wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Sie haben das Recht, uns als Verteidiger Ihres Vertrauens zu benennen. Sprechen Sie uns darauf an.

Fragen zum Honorar?

Wir besprechen die Kosten offen und transparent – schon im ersten Gespräch.

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